Honorar

 

Alle Termine berechnen sich nach Zeitaufwand.

Das Honorar berechnet sich auf 28 EUR pro Viertelstunde (112 EUR pro Zeitstunde).

Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen versehen und liegen oberhalb des GeBüH Erstattungsrahmen.

Beratungsleistungen via Telefon und/oder E-Mail, bei denen Frau Bastian für Sie recherchiert, beratend oder klärend tätig wird,  berechnen sich ebenfalls nach Zeitaufwand.

Das Behandlungshonorar ist nach jeder Behandlung in bar oder per EC-Kartenzahlungen fällig.

Beratungen per Telefon oder E-mail sind nur möglich, sofern Sie zuvor mindestens einmal in der Praxis zu einem Erstgespräch waren.

Grundsätzlich sind solche Beratungen nur in begründeten Einzelfällen möglich. Fernbehandlungen sind per Gesetz nicht erlaubt und aus Sorgfaltspflicht gar nicht möglich. Ein persönlicher Eindruck von Ihrem Zustand ist erforderlich, um wirklich kompetenten Rat erteilen zu können.

Vor Ihrer Behandlung werden Kosten (soweit planbar) und Therapieplan selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet. Wir besprechen gemeinsam welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten entstehen können.

Da ich meine Zeit lieber meinen Patient*innen und deren Behandlungen widme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Kostenträger aus Zeitgründen keine Widersprüche/Gutachten o. ä. für Sie erstellen kann.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen. Spechen Sie mit iher Krankenkasse.

Das Behandlungshonorar ist nach jeder Behandlung in bar oder per EC-Kartenzahlung fällig.

In besonderen Fällen erfolgen auch Sammelrechnungen. Für Selbstzahler gibt es Quittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern und können nicht im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen, halten Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater Rücksprache.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Patient und Heilpratktikerin. Die Kosten für die Behandlung sind, unabhängig ob ihnen ihre Krankenkasse die Kosten erstattet oder nicht, an die Heilpraktikerin zu bezahlen.

Da ich meine Zeit lieber meinen Patient*innen und deren Behandlungen widme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Kostenträger aus Zeitgründen keine Widersprüche/Gutachten o. ä. für Sie erstellen kann.

 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können.

Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarungen an.

 

Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) und das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH).

Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten wir in unserer Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.

Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und die absehbaren/voraussichtlichen Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Sie  erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre  private Versicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden.

Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.

Weitere Informationen für Patienten stehen Ihnen auch beim BDH – Bund Deutscher Heilpraktiker zur Verfügung.